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Kant und die Freiheit des Willens

An der Hochschule Emden erklärte ich im Rahmen eines Gastvortrags, wie Immanuel Kant die Freiheit des Willens denkt, und was er der modernen Neurowissenschaft zu sagen hat, die in neuerer Zeit die Freiheit des Willens bestreitet. Ohne Vorkenntnisse vorauszusetzen, vermittele ich in diesem Vortrag zuerst, welche Grenzen unser Erkenntnisvermögen nach Kant hat. Dabei wird deutlich, warum naturwissenschaftliche Aussagen über die Freiheit des Willens zumindest zweifelhaft bleiben müssen. Anschließend erläutere ich, wie Kant trotz dieser Grenzen im Rahmen der praktischen Philosophie die Freiheit des Willens rechtfertigt. Um mehr Nähe zur Denkweise Kants zu gewinnen, trage ich dabei nicht nur über Kant vor, sondern lese mit dem Publikum aus Kants Werken prägnante Textausschnitte, die ich anschließend erläutere.

Den Vortrag begleitet eine Präsentation, mit der ich Kants Argumentation auf intuitiv verständliche Art veranschauliche. Der Vortrag dauert, je nach eventuellen Rückfragen, ungefähr 60 Minuten; so dass mit einer anschließenden Diskussion 90 Minuten einzuplanen sind. Hier präsentiere ich eine stark gekürzte und in ca. 15 Minuten lesbare Zusammenfassung, die den Gang der Argumentation deutlich macht. Darunter zeige ich einige Fotos von der Hochschule Emden.

Zusammenfassung

Wenn wir die Welt verstehen und besonders wenn wir sie wissenschaftlich erklären, dann geschieht alles nach Naturgesetzen: Die Sterne am Nachthimmel bewegen sich nach Naturgesetzen, Computer funktionieren nach Naturgesetzen und auch die Funktionen unseres Körpers, sogar die unseres Gehirns, werden von Naturgesetzen bestimmt. Jedoch sobald wir überlegen, wie wir handeln wollen oder sollen, setzen wir voraus, einen freien Willen zu haben, der eben darum frei ist, weil unsere Entscheidung nicht von Naturgesetzen, sondern von uns selbst bestimmt wird. Das scheint mit der Naturgesetzlichkeit der Welt unvereinbar zu sein, und läßt vermuten, die Freiheit unseres Willens könnte nur eine Illusion sein. Das hätte dramatische Konsequenzen, denn ohne freien Willen ist Ethik nicht möglich und niemand könnte für sein Handeln verantwortlich gemacht werden.

In diesem Vortrag werden wir erfahren, wie Immanuel Kant die Naturgesetzlichkeit der Welt und die Freiheit des Willens miteinander vereinbart, und wie er die Freiheit des Willens als Voraussetzung aller Ethik rechtfertigt. Der Vortrag ist wie folgt gegliedert:

1. Immanuel Kant

Kritik der reinen Vernunft. Theoretische Philosophie, Wissenschaftstheorie.

2. Das Ding an sich und seine Erscheinung

3. Die Freiheit des Willens: Was wir darüber wissen können

Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Praktische Philosophie, Ethik.

4. Die Freiheit des Willens: Was wir darüber denken müssen

5. Kants Antwort an die Neurowissenschaft

1. Immanuel Kant. Ich stelle zuerst kurz Immanuel Kant und die Werke vor, die für diesen Vortrag bedeutsam sind. Das ist von Seiten der theoretischen Philosophie oder Wissenschaftstheorie zuerst die Kritik der reinen Vernunft von 1781. In dieser geht es im Kern um vier Fragen, die sich die menschliche Vernunft notwendig stellen muß, die sie aber nicht beantworten kann. Eine dieser Fragen ist die nach der Freiheit unseres Willens. Von Seiten der praktischen Philosophie oder Ethik schauen wir in die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten von 1785. In dieser Schrift begründet Kant den kategorischen Imperativ als oberstes Prinzip der Sittlichkeit, und er rechtfertigt die Freiheit des Willens als notwendige Vorraussetzung aller Ethik.

2. Das Ding an sich und seine Erscheinung. Wir schauen zuerst in die Kritik der reinen Vernunft, um den Unterschied zwischen dem Ding an sich und seiner Erscheinung zu verstehen. Kant erklärt, dass wir unsere Vorstellung von Raum und Zeit nicht aus Erfahrung gewonnen haben können. Eine Vorstellung von Raum und Zeit zu haben, ist für Kant eine notwendige Bedingung, um Gegenstände der Erfahrungswelt erkennen zu können. Diese Vorstellungen müssen also schon vor aller Erfahrung, Kant nennt das a priori, in uns vorhanden gewesen sein. Daher spricht Kant von Raum und Zeit auch als Bedingungen der Möglichkeit von Erfahrung (B37ff.).

Das hat eine entscheidende Konsequenz: Wenn Raum und Zeit Bedingungen sind, unter denen unsere Wahrnehmungen stehen, dann müssen die Dinge auch unabhängig von unserer bedingten Wahrnehmung irgendetwas sein. Dieses Irgendetwas nennt Kant das Ding an sich. Von diesem Ding an sich können wir nichts wahrnehmen und nichts weiter wissen, als dass es irgendwie existiert und irgendwie die Ursache dessen sein muß, was wir davon als Erscheinung in Raum und Zeit mit den Sinnen wahrnehmen. Das Verhältnis von Ding an sich und seiner Erscheinung ist zwar irgendwie ein Verhältnis von Ursache und Wirkung, darf jedoch nicht mit Naturkausalität verwechselt werden, da es Naturkausalität ausschließlich zwischen Erscheinungen gibt.

Die Unterscheidung von Ding an sich und Erscheinung gilt auch für unser Selbst: Ich kann mich als ein Wesen mit Händen, Armen und Beinen wahrnehmen, kann auch mit einem inneren Sinn erfahren wie ich mich fühle. Als solches sehe ich mich als Erscheinung in Raum und Zeit und, wie Kant sagt, als Teil der Sinnenwelt. Auf der anderen Seite verfüge ich über ein bloß denkendes Selbstbewußtsein, das nicht unter den Bedingungen Raum und Zeit fühlt oder anschaut. Als dieses rein denkende Selbstbewußtsein, als Selbst an sich, denke ich mich als Teil einer intelligiblen Welt.

3. Die Freiheit des Willens: Was wir darüber wissen können. In der Kritik der reinen Vernunft geht es um vier Fragen, die sich unsere Vernunft notwendig stellt, die sie aber nicht beantworten kann. Kant stellt für jede Frage jeweils einander widersprechende Antworten als These und Antithese gegenüber. Beide Antworten gründen auf einem formal einwandfreien Beweis. Daher spricht Kant von Antinomien der reinen Vernunft. Die Leistung seiner Kritik ist, diese Antinomien aufzulösen, indem er zeigt, dass bei den Beweisen auf ungültige Weise Begriffe auf Gegenstände außerhalb der Sinnenwelt angewendet werden, die nur auf Gegenstände der Sinnenwelt anwendbar sind.

Die Frage nach der Freiheit des Willens ist die dritte Antinomie, und die Antworten lauten dementsprechend, dass unser Wille frei sei und dass er nicht frei sei (B472ff.). Zur Auflösung dieser Antinomie zeigt Kant, dass Naturkausalität und Freiheit des Willens einander nur scheinbar widersprechen. Denn Naturkausalität ist ein Begriff der Sinnenwelt, während die Freiheit des Willens als eine transzendentale Idee der Vernunft der intelligiblen Welt zuzuordnen ist. Dabei betont Kant ausdrücklich, dass er weder die Wirklichkeit noch die Möglichkeit der Freiheit des Willens gezeigt habe, weil das gerade nicht möglich ist, sondern das Erkenntnisvermögen der menschlichen Vernunft übersteigt (B585f.). Kant zeigte lediglich, dass Freiheit des Willens und Naturkausalität einander nicht widersprechen; ganz so wie Naturwissenschaft auch nicht im Widerspruch dazu steht, dass hinter den Erscheinungen der Dinge auch die Dinge an sich stehen müssen. Das Ergebnis der theoretischen Philosophie ist also, dass wir weder die Freiheit noch die Unfreiheit des Willens beweisen können. Wir wissen lediglich, dass Naturkausalität der Freiheit nicht widerspricht.

4. Die Freiheit des Willens: Was wir darüber denken müssen. Vor dem Hintergrund, die Freiheit des Willens in der theoretischen Philosophie nicht beweisen zu können, ist die spannende Frage, wie Kant die Freiheit des Willens in der praktischen Philosophie rechtfertigen wird. Wir schauen dazu in die Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in der sich Kant die Aufsuchung und Festsetzung des obersten Princips der Moralität (AA IV: 392.) zur Aufgabe gemacht hat. Dabei bedeutet Festsetzung, dass nach der Grundlegung niemand mehr behaupten kann, das aufgesuchte Prinzip, also der kategorische Imperativ, sei nur ein Hirngespinst (AA IV: 445.), und da ohne freien Willen kein sittliches Sollen gefordert werden kann, gehört zu dieser Festsetzung, die Freiheit des Willens zu rechtfertigen. Aus diesem Grund spielt die Freiheit des Willens im dritten Abschnitt der Grundlegung eine wichtige Rolle.

Der dritte Abschnitt beginnt mit dem in der Kant-Forschung als Analytizitätsthese bekannten Argument. Sie besagt, dass freier Wille und Wille unter sittlichen Gesetzen nur unterschiedliche Bezeichnungen für die gleiche Sache sind. Kant nennt sie daher Wechselbegriffe (AA IV: 450.). Das Argument folgt der Form: Wenn es einen freien Willen gibt, dann muß auch dieses oder jenes der Fall sein. Die Begründung der Analytizitätsthese lautet: Wir wissen über einen freien Willen, dass er zur intelligiblen Welt gehört und die Ursache für eine Wirkung in der Sinnenwelt ist. Dieses Verhältnis von Ursache und Wirkung kann keine Naturkausalität sein, denn diese gibt es nur innerhalb der Sinnenwelt. Es muß sich um eine Causalität…von besonderer Art (AA IV: 446.) handeln. Weiter muß Kausalität immer mit einer Art von Gesetzmäßigkeit einhergehen, weil eine gesetzlose Kausalität nicht denkbar ist. Der Gedanke ist: Ohne Gesetzmäßigkeit wäre keine Kausalität (von besonderer Art), und ohne diese Kausalität wäre kein freier Wille denkbar, der als Teil der intelligiblen Welt Ursache für eine Wirkung in der Sinnenwelt ist. Wir denken aber unter der Vorraussetzung Wenn es einen freien Willen gibt…, so dass es auch die Kausalität mit einer Gesetzmäßigkeit geben muß. Schließlich kann die Gesetzmäßigkeit der Kausalität eines freien Willens nur eine Gesetzmäßigkeit sein, die dieser Wille sich selbst gibt, denn sonst wäre er kein freier Wille, und das Gesetz, dass der Wille sich selbst gibt, kann nur der kategorische Imperativ sein:

Der Satz aber: der Wille ist in allen Handlungen sich selbst ein Gesetz, bezeichnet nur das Princip, nach keiner anderen Maxime zu handeln, als die sich selbst auch als ein allgemeines Gesetz zum Gegenstande haben kann. Dies ist aber gerade die Formel des kategorischen Imperativs und das Princip der Sittlichkeit: also ist ein freier Wille und ein Wille unter sittlichen Gesetzen einerlei.

AA IV: 447,2-7.

Damit ist in Kants Argumentation die Stelle erreicht, an der alles darauf ankommt, den freien Willen als wirklich zu rechtfertigen, obwohl sich diese Wirklichkeit in der Kritik der reinen Vernunft als unbeweisbar gezeigt hatte. Und als wäre nicht genug, etwas Unbeweisbares beweisen zu müssen, verlangt Kant noch mehr: Die Freiheit ist nicht anhand von vermeintlichen Erfahrungen von der menschlichen Natur darzuthun (AA IV: 447,35.), sondern muß unabhängig von Erfahrungsbegriffen rein a priori gerechtfertigt werden, weil der freie Wille kein Gegenstand der Erfahrung unter den Bedingungen Raum und Zeit sein kann. Zum anderen reicht nicht, sich selbst eines freien Willens zu vergewissern, sondern die Freiheit des Willens muß als zur Thätigkeit vernünftiger und mit einem Willen begabter Wesen überhaupt gehörig (AA IV: 448,3.) bewiesen werden. Diesen Beweis oder diese Rechtfertigung der Freiheit des Willens aller vernünftigen Wesen leistet Kant in zwei Schritten. Der erste lautet wie folgt:

Ich sage nun: Ein jedes Wesen, das nicht anders als unter der Idee der Freiheit handeln kann, ist eben darum in praktischer Rücksicht wirklich frei, d. i. es gelten für dasselbe alle Gesetze, die mit der Freiheit unzertrennlich verbunden sind, eben so als ob sein Wille auch an sich selbst und in der theoretischen Philosophie gültig für frei erklärt würde.

AA IV: 448,4-9.

Nicht anders als unter der Idee der Freiheit handeln können bedeutet Folgendes: Immer, wenn ich überlege, wie ich handeln möchte, setze ich voraus, dass mein Wille frei ist. Ich kann nicht darüber nachdenken, wie ich handeln möchte, und zugleich denken, dass ich gar nicht entscheiden kann, wie ich handeln möchte. Angedeutet durch das eben darum folgert Kant, dass der Wille eines Wesens, das nur unter der Idee der Freiheit handeln kann, in praktischer Rücksicht wirklich frei sei. Offenbar machen die Worte in praktischer Rücksicht einen entscheidenen Unterschied aus. In der theoretischen Philosophie, also in theoretischer Rücksicht, haben wir mit einer Kritik der reinen Vernunft überlegt, was wir wissen können, wenn wir (naturwissenschaftlich) die Welt der Erscheinungen erforschen. Dabei fanden wir heraus, dass wir von den Dingen an sich, von einer Causalität besonderer Art und der Wirklichkeit der Freiheit des Willens nichts wissen können. In praktischer Rücksicht ist die Perspektive eine ganz andere: Hier geht es darum, wie wir als denkendes Selbstbewußtsein, als Selbst an sich, mit einer Causalität besonderer Art aus der intelligiblen Welt auf die Sinnenwelt wirken wollen und sollen. In praktischer Rücksicht wirklich bedeutet also sehr wohl wirklich, jedoch von einem anderen Standpunkt aus gesehen.

Damit sind wir der Freiheit des Willens einen entscheidenden Schritt näher gekommen: Wir wissen aus der Kritik der reinen Vernunft, dass wir die Freiheit nicht als Tatsache der Natur beweisen können. Wir wissen nur, dass kein Widerspruch zwischen Naturkausalität und der Idee der Freiheit besteht. Jetzt ist hinzugekommen, dass wir das theoretisch Unbeweisbare auch nicht in theoretischer Rücksicht beweisen müssen. Es reicht zu zeigen, dass ein Wesen notwendig unter der Idee der Freiheit handelt, um sagen zu können, dass es in praktischer Rücksicht wirklich frei ist. Dementsprechend zeigt Kant im zweiten Schritt der Rechtfertigung, dass jedes vernünftige Wesen notwendig unter der Idee der Freiheit handelt und somit wirklich frei ist:

Nun behaupte ich: daß wir jedem vernünftigen Wesen, das einen Willen hat, nothwendig auch die Idee der Freiheit leihen müssen, unter der es allein handle. Denn in einem solchen Wesen denken wir uns eine Vernunft, die praktisch ist, d. i. Causalität in Ansehung ihrer Objecte hat. Nun kann man sich unmöglich eine Vernunft denken, die mit ihrem eigenen Bewußtsein in Ansehung ihrer Urtheile anderwärts her eine Lenkung empfinge, denn alsdann würde das Subject nicht seiner Vernunft, sondern einem Antriebe die Bestimmung der Urtheilskraft zuschreiben. Sie muß sich selbst als Urheberin ihrer Principien ansehen unabhängig von fremden Einflüssen, folglich muß sie als praktische Vernunft, oder als Wille eines vernünftigen Wesens von ihr selbst als frei angesehen werden; d. i. der Wille desselben kann nur unter der Idee der Freiheit ein eigener Wille sein und muß also in praktischer Absicht allen vernünftigen Wesen beigelegt werden.

AA IV: 448,9-22.

Dieser zweite Schritt des Arguments ist in Kants Worten schon gut verständlich: Eine Vernunft muß jederzeit voraussetzen, dass sie selbst vernünftig denkt und entscheidet. Sie kann nicht glauben, von außen, z. B. durch Naturgesetze, gelenkt zu sein, denn dann würde sich die Vernunft nicht als Vernunft, sondern als eine Art Mechanik denken. Andersherum ausgedrückt: Wenn jemand sagt, der Wille sei nicht frei, kann er nicht zugleich behaupten, etwas Vernünftiges zu sagen, oder überhaupt jemals etwas Vernünftiges sagen zu können. In Worten des ersten Schrittes handelt also jedes vernünftige Wesen notwendig unter der transzendentalen Idee, einen freien Willen zu haben, und ist daher in praktischer Rücksicht wirklich frei.

5. Kants Antwort an die Neurowissenschaft. Zum Abschluß möchte ich einen Absatz am Ende der Grundlegung vorstellen, den man wie eine Antwort Kants an die moderne Neurowissenschaft lesen kann; und ich hoffe, dass auch diese gekürzte Zusammenfassung des Vortrags dafür hinreicht, dass dieser Absatz jetzt ohne weitere Erklärung meinerseits verständlich ist. Kant schreibt:

Wo aber Bestimmung nach Naturgesetzen aufhört, da hört auch alle Erklärung auf, und es bleibt nichts übrig als Vertheidigung, d. i. Abtreibung der Einwürfe derer, die tiefer in das Wesen der Dinge geschaut zu haben vorgeben und darum die Freiheit dreust für unmöglich erklären. Man kann ihnen nur zeigen, daß der vermeintlich von ihnen darin entdeckte Widerspruch nirgend anders liege als darin, daß, da sie, um das Naturgesetz in Ansehung menschlicher Handlungen geltend zu machen, den Menschen nothwendig als Erscheinung betrachten mußten und nun, da man von ihnen fordert, daß sie ihn als Intelligenz auch als Ding an sich selbst denken sollten, sie ihn immer auch da noch als Erscheinung betrachten, wo denn freilich die Absonderung seiner Causalität (d. i. seines Willens) von allen Naturgesetzen der Sinnenwelt in einem und demselben Subjecte im Widerspruche stehen würde, welcher aber wegfällt, wenn sie sich besinnen und wie billig eingestehen wollten, daß hinter den Erscheinungen doch die Sachen an sich selbst (obzwar verborgen) zum Grunde liegen müssen, von deren Wirkungsgesetzen man nicht verlangen kann, daß sie mit denen einerlei sein sollten, unter denen ihre Erscheinungen stehen.

AA IV: 459,3-31.

Ende.

Literatur

Kant, Immanuel (1781): Kritik der reinen Vernunft. Auflage B von 1787. In: In: Kant's gesammelte Schriften. Erste Abteilung: Werke. Band III. Herausgegeben von der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 1911. Faksimile at Archive.org.

Kant, Immanuel (1785): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. In: Kant's gesammelte Schriften. Erste Abteilung: Werke. Band IV. Seiten 385 - 463. Herausgegeben von der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften. Berlin 1911. Faksimile bei Archive.org.

Kant, Immanuel (1785en): Groundwork of the Metaphysics of Morals. Translated and edited by Mary Gregor. With an Introduction by Christine M. Korsgaard. Cambridge University Press 1997.



Die Hochschule

An die Hochschule kam ich aufgrund der Corona-Pandemie, vor der ich in meine Heimatstadt geflohen war. Als die ersten Wellen überstanden waren, fand ich im Fachbereich Wirtschaft einen Platz für meine Arbeit, aber auch spannende Gespräche, kurzweilige Plauderei und eine außergewöhnlich herzliche Atmosphäre, so dass ich die Rückreise nach Heidelberg lange Zeit immer wieder verschob. Zum Abschied von der Hochschule, den Lehrenden und Studierenden hielt ich diesen Vortrag mit einer anschließenden kleinen Feier.

Als erstes geht man in die Bibliothek. Sie schließt um 18h, und ich brauchte einen Platz mit längerer Öffnungszeit.
Den perfekten Platz fand ich im Fachbereich Wirtschaft. Die Hochschule verfügt über viele kleine Sitz- und Arbeitsbereiche. In dem vor G101 war mein Platz.
Wenige Meter weiter steht der Tisch des Robust-Projektes von Prof. Dr. Reinhard Elsner. Das Projekt erforscht anhand von Fracht-, Wetter- und Seegangsdaten, wie sich im internationlen Seefrachtverkehr durch Besegelung der Schiffe CO2 einsparen läßt.
Im Sommer rannte eines Tages auf dem Balkon eine auffällig zutrauliche Maus herum. Nachdem wir ihr Wasser gegeben hatten, war es aber vorbei mit der Zutraulichkeit und sie versteckte sich lieber wieder vor uns.
Viele Abende verbrachte ich in Besprechungsraum G124.
Spätabendlicher Blick auf den Campus aus dem Besprechungsraum G124.
Beim Campus-Fest im Sommer war Maeckes da. Youtube-Kanal.
Nach einem letzten langen Tag an der Hochschule, war an der Zeit zu gehen. Mein letzter Blick zurück an die Hochschule.

Bernd Neumann,